Folgepflichten Open Market

Folgepflichten Open Market

Übermittlung von Veränderungsmitteilungen in Bezug auf das platzierte Emissionsvolumen

Durch die Übermittlung von Veränderungen in Bezug auf das platzierte Emissionsvolumen soll der Markt stetig über Veränderungen in Bezug auf das Gesamtvolumen der Anleihen informiert werden. 

Verpflichtet sind Emittenten

  • in Scale für Unternehmensanleihen
  • von Anleihen im Basic Board

Kurz und knapp - das ist zu tun:

  • Das Unternehmenskurzporträt ist in Bezug auf das platzierte Emissionsvolumen zu aktualisieren und
  • anschließend über die Exchange Reporting System-Schnittstelle (ERS) an die Deutsche Börse AG zu übermitteln.

Rechtsgrundlage

  • § 22 Abs. 1 lit. b) AGB DBAG für Emittenten von Anleihen in Scale;
  • § 28 Satz 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 lit. b) AGB DBAG für Emittenten von Anleihen im Basic Board.

Entstehen, Erlöschen und zwischenzeitlicher Turnus

Emittenten müssen spätestens nach Ende der Zeichnung über DirectPlace die erste Aktualisierung vornehmen. Danach muss der Emittent bis zum Ende der Platzierung mindestens einmal im Monat das Unternehmenskurzporträt in Bezug auf das platzierte Emissionsvolumen aktualisieren und übermitteln. Sind die Anleihen vollständig platziert, ist ab diesem Zeitpunkt eine monatliche Aktualisierung und Übermittlung nicht mehr nötig.

Vorgaben zur Art der Übermittlung

Nach jeder Aktualisierung des Unternehmenskurzporträts in Hinsicht auf das platzierte Emissionsvolumen muss der Emittent das aktualisierte Kurzporträt anschließend über die Exchange Reporting System-Schnittstelle (ERS) an die Deutsche Börse AG übermitteln.


Häufig gestellte Fragen

Wie sanktioniert die Deutsche Börse AG Pflichtverstöße in Bezug auf diese Folgepflicht?

Die Deutsche Börse AG kann eine Vertragsstrafe gegen den schuldhaft handelnden Emittenten verhängen. Die Bemessung der konkreten Strafhöhe macht die Deutsche Börse AG insbesondere von der Dauer und dem Umfang der Pflichtverletzung und der Bedeutung des Verstoßes für den Kapitalmarkt abhängig.

Ebenso kann die Deutsche Börse AG die verhängte Vertragsstrafe unter Nennung des Emittentennamens und des konkreten Pflichtverstoßes auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Kontakt

Rule Enforcement

Tel. +49 (0)69 2 11-1 38 88
E-Mail rule-enforcement@deutsche-boerse.com

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