Folgepflichten Open Market

Folgepflichten Regulierter Markt

Sonstige Folgepflichten

Als Emittent des Prime Standard unterliegen Sie weiteren Folgepflichten. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.

Kurz und knapp - das müssen Sie machen:

  • Einhaltung der Ad-hoc-Publizität (gem. § 26 WpHG),
  • Mitteilung von Veränderungen bedeutender Stimmrechtsanteile (gem. § 33 WpHG).

Detaillierte Informationen Sonstige Folgepflichten

Emittenten des Prime Standard  müssen neben den in dieser IPO-Line ausführlich dargestellten Pflichten auch diejenigen Folgepflichten erfüllen, die für die Emittenten im Regulierten Markt, General Standard, gelten. Hierzu zählen insbesondere die unter „Kurz und knapp – das müssen Sie machen“ aufgelisteten Verpflichtungen nach dem WpHG.

Für die Auslegung und Überwachung dieser Vorschriften ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Hilfreiche Ausführungen finden sich im Emittentenleitfaden der BaFin.

Kontaktperson

Rule Enforcement
E-Mail: rule-enforcement@deutsche-boerse.com

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