Änderung der Verwaltungspraxis zur Zulassung von Aktien zum Handel im regulierten Markt im Falle eines Rechtsformwechsels mit sofortiger Wirkung

23. Feb. 2023

Änderung der Verwaltungspraxis zur Zulassung von Aktien zum Handel im regulierten Markt im Falle eines Rechtsformwechsels mit sofortiger Wirkung

Der Rechtsformwechsel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in eine Aktiengesellschaft (AG)/ Societas Europaea (SE) oder auch umgekehrt, führt nicht zum Erlöschen der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB).

Die Zulassungspraxis der Geschäftsführung der FWB sah bisher vor, dass bei einem Rechtsformwechsel von einer AG/SE in eine KGaA oder umgekehrt, der Gegenstand der Zulassung im Zeitpunkt des Rechtsformwechsels unterging. Mithin die Aktien nach dem Rechtsformwechsel neu zuzulassen waren.