Clearing-Pflicht für im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelte verbriefte Derivate

Datum: 13. Okt. 2017

04/2017 Clearing-Pflicht für im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelte verbriefte Derivate

Ab dem 3. Januar 2018 müssen alle im Regulierten Markt einer Börse abge-schlossenen Geschäfte mit Derivaten von einer zentralen Gegenpartei gecleart werden (Art. 29 Abs. 1 MiFIR ). Der Begriff „Derivate“ erfasst grundsätzlich auch verbriefte Derivate, insbesondere Strukturierte Produkte, die zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) zugelassen sind.