Corona-Schutzmaßnahmen auf dem Parkett

Datum: 05. Apr. 2022

02/2022 Corona-Schutzmaßnahmen auf dem Parkett

1. Einführung

Wir informieren Sie über die seit dem 4. April 2022 geltenden Corona-Schutzmaßnahmen auf dem Parkett.

2. Erforderliche Tätigkeiten und Hinweise

Keine.

3. Details

Gemäß der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gilt ab dem 4. April 2022:

  • Alle Spezialistenfirmen können Mitarbeiter*innen grundsätzlich uneingeschränkt auf das Börsenparket (Börsenplatz 4) entsenden. Die aktuell fortbestehende Aufhebung der Präsenzpflicht für Spezialisten bleibt hiervon unberührt.
  • Masken- und Abstandspflicht (1,5 Meter) sind auf dem Börsenparkett weiterhin einzuhalten. Die Maskenpflicht entfällt nur am persönlichen Arbeitsplatz.
  • Von allen Mitarbeiter*innen der Spezialistenfirmen und Dienstleister*innen, die auf dem Börsenparkett arbeiten, wird erwartet, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind (3-G-Regel). Eine Kontrolle der Einhaltung der 3-G-Regel im Rahmen der Einlasskontrolle erfolgt nicht mehr. Bitte beachten Sie die weiteren behördlichen Vorschriften.