Auslaufen der Ausnahmeregelung zur Aufhebung der Präsenzpflicht für Spezialisten
04/2022 Auslaufen der Ausnahmeregelung zur Aufhebung der Präsenzpflicht für Spezialisten
1. Einführung
Wir informieren Sie über das Auslaufen der Ausnahmeregelung zur Aufhebung der Präsenzpflicht für Spezialisten zum 30. Juni 2022
2. Erforderliche Tätigkeiten und Hinweise
Bitte treffen Sie entsprechende Vorbereitungen, um einen ordnungsgemäßen Börsenhandel aus den Börsensälen ab dem 1. Juli 2022 zu gewährleisten.
3. Details
Im Rahmen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des COVID-19-Virus haben wir Sie mit Spezialisten-Rundschreiben 01/2020 über die Aufhebung der sog. Präsenzpflicht für Spezialisten informiert (§ 86 Absatz 6 Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse/BörsO FWB). Danach müssen Spezialisten bislang nicht physisch auf dem Parkett tätig werden, sondern können aus Ersatzlokationen handeln. Als Ersatzlokation können nicht nur Geschäftsräume, sondern auch Privatadressen der Händler gemeldet werden (Heimarbeit).
Diese Ausnahmeregelung endet mit Ablauf des 30. Juni 2022. Die Präsenzpflicht für Spezialisten gilt daher ab dem 1. Juli 2022 für alle Spezialisten uneingeschränkt (§ 86 Absatz 6 BörsO FWB).
Hinsichtlich der weiterhin geltenden Corona-Schutzmaßnahmen auf dem Börsenparkett am Börsenplatz 4 verweisen wir auf das Spezialisten-Rundschreiben 03/2022 vom 2. Mai 2022.