Anpassung des bestehenden Antrags- und Losverfahrens für Einbeziehungsanträge von Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikaten im Quotation Board

Datum: 25. März 2022

01/2022 Anpassung des bestehenden Antrags- und Losverfahrens für Einbeziehungsanträge von Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikaten im Quotation Board

1. Einführung

Hiermit möchten wir Sie über die Anpassung des geltenden Antrags- und Losverfahrens im Zusammenhang mit Einbeziehungsanträgen von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten (AvZ) im Quotation Board der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB), für welche zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Wertpapierstammdaten eröffnet sind, informieren.

2. Erforderliche Tätigkeiten und Hinweise

Zunächst empfehlen wir Ihnen, sich mit den Neuerungen vertraut zu machen.

Ferner bitten wir Sie, für den Fall, dass Sie aus technischen Gründen keinen Antrag auf Einbeziehung stellen können und infolgedessen im Rahmen eines der unten genannten Zeitfenster (Countdown) nicht berücksichtigt wurden, wie folgt vorzugehen:

a) Unverzügliche Übersendung einer E-Mail an listing@deutsche-boerse.com in der Sie die Problematik – unter Angabe der ISIN, die Sie versucht haben zu beantragen – in wenigen Worten schildern. Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail entsprechende Screenshots bei, damit wir nachvollziehen können, zu welchem Zeitpunkt Ihr Antrag gestellt worden wäre und infolgedessen im Rahmen des sich anschließenden Countdown hätte berücksichtigt werden müssen.

b) Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass das Team „Listing Services“ an Börsenhandelstagen von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr telefonisch erreichbar ist.

3. Details

Status Quo:
Die Prüfung der Einbeziehungsvoraussetzungen für Anträge auf Einbeziehung von Wertpapieren in das Quotation Board durch die DBAG setzt die Eröffnung und Übermittlung der sogenannten Wertpapierstammdaten durch WM Datenservice voraus. 

Mit den neuen Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der FWB (AGB DBAG) soll das Antrags- und ggf. spätere Losverfahren optimiert und für die Spezialisten ein Anreiz geschaffen werden, die Aktie oder ein AvZ zuerst zu beantragen. Der konkrete Ablauf des Antragsverfahrens war bisher außerhalb der AGB DBAG geregelt. Um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, werden die maßgeblichen Regelungen in die AGB DBAG integriert. Neue Regeln für das Antrags- und Losverfahren zur Einbeziehung von Aktien oder AvZ in das Quotation Board:

  • Mit der ersten Antragstellung durch einen Spezialisten wird systemseitig überprüft, ob für das beantragte Wertpapier mit der zugewiesenen ISIN die Wertpapierstammdaten bereits eröffnet sind. Liegen die Wertpapierstammdaten bereits vor, können bis zu drei weitere Spezialisten bis zum Ende des jeweiligen Prüfungszeitraums (12:00 Uhr, 14:00 Uhr oder 16:00 Uhr MEZ) Anträge für das betreffende Wertpapier stellen.
  • Sind für die beantragte Aktie oder für das beantragte AvZ noch keine Wertpapierstammdaten eröffnet, ist eine Antragstellung durch bis zu drei weitere Spezialisten für maximal 30 Minuten möglich (erster Countdown). Das Ende des ersten Countdown fällt immer auf die volle oder halbe Stunde nach Eingang des ersten Antrags in der Zeit zwischen 06.00 Uhr und 22.30 Uhr an einem Handelstag. Das erste Zeitfenster von max. 30 Minuten im Rahmen des ersten Countdown beginnt frühestens um 06.00 Uhr und endet spätestens um 22.30 Uhr. Für Einbeziehungsanträge, die außerhalb dieser Zeit gestellt werden, beginnt der erste Countdown um 06.00 Uhr am nächsten Handelstag bzw. wenn der Einbeziehungsantrag nach 24.00 Uhr gestellt wird, taggleich.
  • Mit Ablauf des ersten Countdown beginnt ein zweiter Countdown. Dieser beträgt maximal fünf Handelstage und endet am letzten der maximal fünf Handelstage um 16.00 Uhr (zweiter Countdown).
  • Darüber hinaus wird eine Grenze für Anträge auf Einbeziehungen von Aktien oder AvZ in das Quotation Board, für welche noch keine Wertpapierstammdaten eröffnet oder übermittelt worden sind, eingeführt. Die Grenze wird auf maximal 30 Anträge je Handelstag und Spezialist festgesetzt. Für alle anderen Anträge auf Einbeziehung von Wertpapieren in das Quotation Board gibt es keine zahlenmäßige Begrenzung.
  • Bereits gestellte Anträge auf Einbeziehung von Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikate in das Quotation Board, die vor dem 1. April 2022 gestellt werden (sog. „Altfälle“), und für die bisher keine Wertpapierstammdaten eröffnet oder übermittelt worden sind, werden nach dem bisherigen Verfahren prozessiert.
  • Die Möglichkeit zur Rücknahme von Einbeziehungsanträgen in „eListing“ wird für alle Wertpapierarten deaktiviert, d.h. gestellte Einbeziehungsanträge können weder via „eListing“ noch per E-Mail zurückgenommen werden. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur rechtsgeschäftlichen Anfechtung von (Willens-) Erklärungen, die auf die Einbeziehung eines Wertpapiers in den bestehenden Spezialistenvertrag gerichtet sind.