Börsen-Zeitung: Qualifikation des Aufsichtsrats - Vertrauen ist gut, Nachweis ist besser

25. Mai 2021

Börsen-Zeitung: Qualifikation des Aufsichtsrats - Vertrauen ist gut, Nachweis ist besser Ulf Mayer und Michaela Kudlich, Capital Markets Academy - Deutsche Börse AG

Titel: Ulf Mayer und Michaela Kudlich

Nur 3,7 Prozent der rund 250.000 deutschen Aufsichtsratsmitglieder bilden sich regelmäßig fort – das zeigt eine aktuelle Studie der Directors Academy Hamburg. Doch damit der Aufsichtsrat ein Unternehmen vollumfänglich überwachen kann, benötigen die einzelnen Mitglieder neben unternehmerischer Erfahrung auch die nötigen Kompetenzen und aktuelles Wissen. Nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. In der aktuellen Fassung empfiehlt der Kodex sogar, entsprechende Aus- und Weiterbildungs-maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats zu dokumentieren. Die Capital Markets Academy der Deutschen Börse bietet dazu seit 2012 das passende Programm: Nach der professionellen Ausbildung durch zertifizierte Lehrgangsanbieter folgt die Prüfung bei der Deutschen Börse. Damit das Know-how aktuell bleibt, muss das Zertifikat alle drei Jahre erneuert werden.

„Ignorantia legis non excusat“ – „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Dieser römische Rechtsgrundsatz ist auch als Volksweisheit weit verbreitet – und auf die Qualifikation der Aufseher von Unternehmen übertragbar. Der Aufsichtsrat ist nicht nur zentrales Überwachungsorgan, sondern hat auch die exklusive Verantwortung für die oberste Führungsebene. In Deutschland entzündet sich meist dann eine Diskussion über die Arbeit des Kontrollgremiums, wenn das Vertrauen in das Top-Management eines Unternehmens, den Vorstand, enttäuscht wird. Vermehrt geht es dabei allerdings nicht mehr nur um Enttäuschung – für die Mitglieder des Aufsichtsrats geht es mehr und mehr um die Frage der eigenen Haftbarkeit. Insbesondere die Aufsichtsratsvorsitzenden werden inzwischen mit in die Verantwortung genommen, wenn Vorstände Management- oder Compliance-Fehler begehen. Schlimmstenfalls riskieren sie Schadensersatzklagen – schließlich kann mangelnde Kontrolle durch den Aufsichtsrat schnell dazu führen, dass Investoren geschädigt werden.

In den durch jüngste Verfehlungen ausgelösten Diskussionen um die Corporate Governance von Unternehmen stellt sich zunehmend die Frage, ob es genügend qualifizierte Aufsichtsratsmitglieder gibt. In einer aktuellen Umfrage der DSW – Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz unter DAX[1]Kontrolleuren gaben 90 Aufsichtsratsmitglieder ihren Kolleginnen und Kollegen im Schnitt nur 48 von 100 Kompetenzpunkten. Umso bedenklicher ist es daher, dass nicht einmal einer von 25 Aufsichtsräten in Deutschland qualitativ hochwertige Lehrgänge und Seminare externer Anbieter zum Kompetenzerwerb oder zur Wissensauffrischung besucht. Und das, obwohl die Anforderungen an das Aufsichtsorgan in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Denn während Unternehmen früher vor allem daran gemessen wurden, dass sie Gewinn und Dividende steigerten, müssen sie heute mehr denn je mit einer verlässlichen und integren Corporate Governance überzeugen.

Haben Aufsichtsratskandidaten viele Berufsjahre in Führungspositionen und Branchenexpertise gesammelt, dann wurde in der Vergangenheit viel zu oft vorbehaltlos darauf vertraut, dass sie oder er alle Kompetenzen erworben hat, um ein Unternehmen und seine Führung überwachen zu können. Das Bundeskabinett hat allerdings im Dezember 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) beschlossen, der die Bedeutung von Finanzwissen als Teil des Kompetenzprofils von Aufsichtsräten hervorhebt. So sollen Sachverstand für die Rechnungslegung und Sachverstand für die Abschlussprüfung verbindlich als von unterschiedlichen Mitgliedern zu erfüllende Erfordernis in Aufsichtsräten verankert werden. Die Begründung des Regierungsentwurfs stellt klar, dass Sachverstand auf den Gebieten der Abschlussprüfung und der Rechnungslegung keinen steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Beruf voraussetzt, sondern explizit auch durch Weiterbildung erworben werden kann. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Mit der Prüfung zum Fachaufsichtsrat Financial Expert über die Capital Markets Academy bietet die Deutsche Börse schon jetzt eine anerkannte Möglichkeit, diese Kompetenzen nachzuweisen.

Jeder Aufsichtsratssitz erfordert auch spezielle Branchenkenntnisse und Zukunftswissen. Gerade das Thema Digitalisierung, das durchaus radikale Strategiewechsel der Unternehmensleitung mit sich bringen kann, konfrontiert die Mitglieder des Aufsichtsrats mit teilweise völlig neuartigen Fragestellungen, Geschäftsmodellen und Risikolagen. Diese besonderen Anforderungen werfen ebenfalls die Frage auf, wie die Kompetenzen im Aufsichtsrat nachweislich sichergestellt werden können, die es für eine effektive Governance in Zeiten des digitalen Wandels braucht. Aus diesem Grund fordern Investoren immer wieder, dass Unternehmen ihren Aktionären die Zusammensetzung des Aufsichtsrats über ein zu veröffentlichendes Kompetenzprofil in einem Soll-Ist-Vergleich darstellen sollten. Nur so seien die Aktionäre in der Lage nachzuvollziehen, ob die für das Unternehmen erforderlichen Erfahrungen und Kompetenzen wie auch Branchenkenntnisse im Aufsichtsrat in ausreichendem Maße vorhanden sind. Hier ist zu erwarten, dass die institutionellen Investoren den Druck auf die Unternehmen verstärken werden, um noch mehr Transparenz bei den Kompetenzprofilen zu erhalten.

Der Bedarf nach einer fundierten Aus- und Fortbildung von Aufsichtsräten wird also zunehmen, genau wie die Frage nach einem Nachweis der vorhandenen Kompetenzen. Hierbei unterstützt die Capital Markets Academy der Deutschen Börse mit ihrer Prüfung zum qualifizierten Aufsichtsrat. Das erworbene Zertifikat ist drei Jahre gültig. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet eine Prüfungskommission aus Vertretern der Deutsche Börse AG und renommierten Governance-Experten. Voraussetzung für eine Teilnahme an der Prüfung ist unter anderem der Besuch eines Lehrgangs bei einem von der Deutschen Börse zertifizierten Anbieter. Anschließend kann die fachliche Zulassung zur Prüfung erfolgen und das Zertifikat „Qualifizierter Aufsichtsrat“ erlangt werden.

Die Lehrgänge werden sowohl für Einzelpersonen als auch für Gruppen angeboten. Derzeit gibt es vier unabhängige Lehrgangsanbieter für den qualifizierten Aufsichtsrat der Deutschen Börse: die Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte, die Interfin Forum GmbH, die Management Alliance GmbH und von Fürstenberg Board Services. Die vier Lehrgangsanbieter bieten unterschiedliche methodisch-didaktische Konzepte. Je nach Angebot variiert der Anteil an Präsenzveranstaltungen und computergestütztem Lernen – in Zeiten von Covid-19 wurden außerdem reine Online-Angebote geschaffen. Die Lehrgänge beleuchten umfassend die verschiedenen Facetten der Rolle und Verantwortlichkeiten eines Aufsichtsratsmitglieds. Zusätzlich zu Themen wie Organisation und Management des Aufsichtsrats, Rechnungslegung und Abschlussprüfung, Kontroll- und Risikomanagement, Compliance oder Haftung werden die Teilnehmer auch in den aktuellen Themen Nachhaltigkeitsmanagement und Digitalisierung geschult. Damit sind angehende und bereits bestellte Aufsichtsratsmitglieder bestens für ihre Aufgaben gerüstet. Sie zeigen, dass sie dem Vertrauen der Aktionäre mit Professionalisierung gerecht werden.

Ulf Mayer, Leiter Capital Markets Academy, Deutsche Börse AG und Michaela Kudlich, Programm-Managerin – Corporate Governance, Deutsche Börse AG. Der Artikel erschien zuerst in der Börsen-Zeitung Sonderbeilage “Aus- und Weiterbildung in der Finanzwirtschaft“ vom 22.05.2021.
 

Wir danken den externen Mitgliedern der Prüfungskommission des Qualifizierten Aufsichtsrats:

Klaus Klaus M. Bukenberger,

Multiaufsichtsrat

Dr. Peter Henning

Senior Governance Advisor Deutsche Bank AG, Honorarprofessor Goethe Universität Frankfurt a.M.

Dr. Henning Hönsch

Leiter des Aufsichtsratsprogramms PwC Boardroom

Prof. Bernd Schichold

Gesellschafter Safe GmbH

Christine Wolff

Multi Aufsichtsrätin, u.a. bei Hochtief AG